Tier II-Berichte sollen im März 2018 eingereicht werden

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Zweck von Tier-II-Berichten

Tier-II-Berichte müssen bis zum 1. März bei Ihrer staatlichen Notfallkommission (SERC), dem örtlichen Notfallplanungsausschuss (LEPC) und der örtlichen Feuerwehr eingereicht werden. Jeder Verstoß gegen EPCRA Section 312 kann zu zivilrechtlichen Sanktionen von bis zu 25.000 US-Dollar führen.

Mit diesem Formular sollen dem Staat, den örtlichen Behörden und der Öffentlichkeit spezifische Informationen zu potenziellen Gefahren zur Verfügung gestellt werden. Dies umfasst die Standorte sowie die Menge gefährlicher Chemikalien, die im letzten Kalenderjahr in Ihrer Einrichtung vorhanden waren.
Es ist wichtig, dass Sie sich die Zeit nehmen, Ihre Einrichtung sorgfältig zu überprüfen, um die Menge der vor Ort gelagerten Chemikalien zu bestimmen und zu verstehen, ob diese Mengen über den jährlichen Tier-II-Bericht gemeldet werden müssen.

Die EPA hat wesentliche Änderungen an den Tier II-Berichtspflichten vorgenommen, einschließlich Änderungen der Berichterstattung, die die neue GHS-Klassifizierung und -Kennzeichnung von Chemikalien übernehmen, sowie wesentliche Änderungen der Beschreibung der Klassen für physikalische und gesundheitliche Gefahren auf der Grundlage des OSHA Hazard Communication Standard (HCS) ). KlickenSie hier, um die Anweisungen zu lesen und die aktualisierten Formulare zu überprüfen.

Was ist vor dem Einreichen des Berichts vorzubereiten?

Um den Tier II-Bericht ordnungsgemäß zu erstellen, müssen verschiedene Schlüsselelemente überprüft werden, darunter:
– Meldeschwellen der Stufe II, einschließlich der Schwellenwerte für extrem gefährliche und andere gefährliche Stoffe
– Ein umfassender Überblick darüber, was in Ihrem Tier II-Bericht enthalten sein sollte.

In 40 CFR Teil 370 wurden Mindestschwellen für die Tier-II-Berichterstattung festgelegt. Diese Schwellenwerte lauten wie folgt:
Für extrem gefährliche Stoffe (EHS), die gemäß EPCRA-Abschnitt 302 ausgewiesen sind, beträgt der Meldeschwellenwert 227 kg (500 Pfund). For Extremely Hazardous Substances (EHSs) designated under EPCRA Section 302, the reporting threshold is 500 pounds (or 227 kg.) Eine herunterladbare Version der EHS-TPQs finden Sie hier.
Die Meldeschwelle für alle anderen Gefahrstoffsubstanzen liegt bei 4.540 kg.

EMS-Software von Chemical Safety

Mit derEMS-Software von Chemical Safety können nur diejenigen Chemikalien berechnet und gemeldet werden, die die erforderlichen Meldeschwellen erfüllen. EMS umfasst alle Schwellenwerte für gefährliche und extrem gefährliche Chemikalien. Der Tier-II-Bericht wird dann in einem vom Bund genehmigten Berichtsformat erstellt, das nach Überprüfung auf Richtigkeit eingereicht werden kann.
EMS bietet auch zahlreiche Berichte, mit denen die im Tier II-Regulierungsbericht gemeldeten Informationen referenziert und validiert werden können.

Obwohl die Berichtsfrist nahe ist, können wir Ihre Chemikalieninventardaten mit vorformatierten Vorlagen in EMS importieren, die den Import schnell und effizient machen. Anschließend können Sie den Bericht mithilfe von EMS erstellen. Dies kann in nur wenigen Tagen geschehen, und wir arbeiten mit all unseren Kunden zusammen, um diesen Prozess nahtlos abzuschließen.

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